Jugendschutz
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gilt es besonders zu schützen. Kinder und Jugendliche sollten niemals rauchen oder Nikotin in anderer Form konsumieren. Als verantwortungsvoller Hersteller unterstützen wir deshalb selbstverständlich und ausdrücklich das Verbot von Abgabe und Konsum sämtlicher Tabakwaren sowie neuartigen, potenziell risikoreduzierten Produkten an Personen unter 18 Jahre. Gleiches gilt für alle weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen, die nachweislich geeignet sind, Kinder und Jugendliche vom Rauchen oder Nikotinkonsum abzuhalten.

Wir halten es auch für besonders wichtig, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig, kontinuierlich und evidenzbezogen über die möglichen Risiken des Rauchens und der Nutzung alternativer Produkte für die eigene oder die Gesundheit anderer aufzuklären. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch, dass erwachsene Konsument:innen möglichst nie in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen rauchen oder Tabakerhitzer bzw. E-Zigaretten nutzen sollten.
Als weltweit tätiges Unternehmen haben wir uns daher einem freiwilligen Abkommen zu Bewerbung und Vertrieb unserer Produkte verpflichtet. Dieser Internationale Marketing-Standard für Tabakwaren und Alternativprodukte stellt sicher, dass sich alle unsere Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten nur an erwachsene Konsument:innen richten. Darüber hinaus haben die größten Hersteller von Nikotin Pouches in einer Selbstverpflichtung Kommunikations- und Marketingstands festgelegt, die sich auch im Ethikkodex des Werberates wiederfinden.
Maßnahmen von Imperial Brands Österreich
Wir haben uns freiwillig strenge interne Marketing-Standards auferlegt, die teilweise auch über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen.
So darf der Inhalt von Markenwerbung für Tabakwaren und eZigaretten nicht:
• auf Personen unter 18 Jahren abzielen oder diese besonders ansprechen;
• suggerieren, dass der Konsum zu Beliebtheit oder zu sportlichem, beruflichem oder sexuellem Erfolg führt;
• suggerieren, dass die meisten Menschen Tabakwaren konsumieren oder
• suggerieren, dass der Konsum von Tabakwaren eine gesunde Aktivität ist.
Darüber hinaus darf Markenwerbung für Tabakwaren nicht:
• Personen dazu ermutigen, Konsument:innen von Tabakwaren zu werden oder
• Konsument:innen von Tabakwaren davon abhalten, den Konsum aufzugeben..
In § 11 (5) Tabakgesetz ist zudem ein Verbot, mit Prominenten zu werben, verankert. Außerdem verlangt dieser Paragraph, dass keine Personen, die jünger als 30 Jahre sind oder erscheinen, im Rahmen von Tabakwerbung gezeigt werden dürfen.
Wir befürworten die strenge Einhaltung des österreichischen Jugendschutzgesetzes, nach dem die Abgabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt ist.
Wir begrüßen, dass Zigarettenautomaten seit dem Jahr 2007 nur noch mit Altersnachweis zu bedienen sind. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen.